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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Baisinger BierManufaktur Familie Teufel GmbH, Ergenzinger Str. 13, 72108 Rottenburg a. N.

 

1.    Einbeziehung
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Baisinger BierManufaktur Teufel GmbH – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt – soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Brauerei. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.


2.    Lieferung
Bestellungen sind spätestens einen Tag vor Auslieferung bis 14:00 Uhr aufzugeben. Die Entgegennahmen der Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Eine Direktbelieferung erfolgt – bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei.


3.    Qualität
Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Die Biere der Brauerei werden nach dem deutschen Reinheitsgebot hergestellt. Zur Erhaltung der Qualität bis zum Konsum ist der Kunde insbesondere verpflichtet, das erhaltene Bier von 7° C bis 9° C, auf jeden Fall aber auch kurzfristig nicht unter 3° C und nicht über 15° C zu lagern. Außerdem hat der Kunde dafür zu sorgen, dass das Bier keinen starken Temperaturschwankungen und keiner direkten Sonneneinwirkung ausgesetzt wird. Die Brauerei garantiert bei sachgemäßer Lagerung und Pflege durch den Kunden bei Fassbier eine Haltbarkeit von bis zu vier Wochen, bei Flaschenbier entsprechend den auf den Flaschen vermerkten Mindesthaltbarkeitsdaten.


4.    Gewährleistung
Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich zu rügen. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferschein und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Lieferungen von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb zehn Tagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift. Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und die Pflichtverletzung auf der Betriebsorganisation der Brauerei beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.


5.    Preise
Die Getränkebezugspreise bestimmen sich – wenn durch schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart ist, nach der jeweils im Zeitpunkt des Getränkebezugs für den betreffenden Bezugsort gültigen Liste für Brauerei-Abgabepreise der Brauerei für die betreffende Abnehmergruppe, zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.


6.    Fälligkeiten von Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Kundennummer sowie der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zu begleichen. Schecks werden unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Eventuelle Spesen gehen zu Lasten des Kunden.


7.    Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.


8.    Verzug
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im Übrigen kann die Brauerei Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz jährlich ab Eintritt des Verzugs verlangen.


9.    Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.


10.    Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.


11.    Leergut
Das zur Wiederverwendung bestimmte Mehrwegleergut (Flaschen, Kästen Getränkecontainer etc.) und alle Paletten (zusammengefasst bezeichnet als „Mehrwegemballagen“) bleiben im Eigentum der Brauerei und werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Der Kunde erwirbt daher auch bei Hinterlegung des Barpfandes kein Eigentum daran.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrwegemballagen unverzüglich der Brauerei zurückzugeben. Mehrwegemballagen, die mit den von der Brauerei gelieferten nicht in Form, Farbe, Größe oder Mündung übereinstimmen oder die beschädigt oder stark verschmutzt sind, werden dem Kunden abholbereit zur Verfügung gestellt; holt der Kunde sie nicht spätestens zwei Wochen, nachdem er durch Mahnung dazu erneut aufgefordert worden ist, ab, kann die Brauerei sie freihändig verkaufen. Ein eventueller Verkaufsüberschuss abzüglich der Kosten wird an den Kunden abgeführt. Führen solche Verkaufsbemühungen nach drei Wochen nicht zum Erfolg, kann die Brauerei über die Mehrwegemballagen sonst wie ersatzlos verfügen.


12.    Pfand
Zur Sicherung Ihres Eigentums an Mehrwegemballagen und des Anspruchs auf Rückgabe erhebt die Brauerei ein Barpfand. Dies ist zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Die Brauerei kann die Pfandbeträge jederzeit ändern. Für ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut wird eine Gutschrift mit gesetzlicher Umsatzsteuer erteilt.


13.    Schadensersatz
Dem Kunden ist jede dem Verwendungszweck zuwiderlaufende Verfügung über Mehrwegemballagen, insbesondere deren Verpfändung, sowie jede missbräuchliche Benutzung, insbesondere der Einsatz zur Befüllung durch den Kunden oder Dritte, untersagt. Für Verstöße hiergegen haftet der Kunde unbeschadet der Rechte der Brauerei gemäß den nachstehenden Regelungen.
Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung zur Rückgabe von mit Pfand gesicherten Mehrwegemballagen nicht, kann die Brauerei ohne konkreten Nachweis Schadenersatz in Höhe des Pfandes verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
Setzt der Kunde Mehrwegemballagen missbräuchlich für eigene wirtschaftliche Zwecke ein, indem er sie insbesondere selbst zur Befüllung oder als Verpackung nutzt oder an Dritte zum Zweck der Befüllung oder des Weiterverkaufs weiterveräußert, ist die Brauerei berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 % des Barpfandes zu verlangen. Die Verwirkung der Vertragsstrafe wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Kunde nach entsprechendem Verlangen der Brauerei die missbräuchlich genutzten Mehrwegemballagen zurückgibt. In diesem Fall werden die zurückgegebenen Mehrwegemballagen nur in Höhe des Barpfandes auf die Vertragsstrafe angerechnet.


14.    Ermächtigung
Für das mit dem Aufdruck „Unica“ gekennzeichnete Mehrwegleergut ist die Unica Rationalisierungs-Pool Brauwirtschaft GmbH, Köln ermächtigt, sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Eigentum im eigenen Namen und für alle Brauereien geltend zu machen, die den Kunden ebenfalls beliefert haben.


15.    Leergutauszüge
Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftliche Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hin-gewiesen hat.


16.    Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.


17.    Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist 72108 Rottenburg/N. (Sitz der Brauerei)
Erfüllungsort und Zahlungsort ist 72108 Rottenburg/N.-Baisingen